Ekkehard Dembek repariert einen Staubsauger in seiner privaten Werkstatt.
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Ekkehard Dembek repariert einen Staubsauger in seiner privaten Werkstatt.

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Nicht erst seit Reparaturgesetz: Tüftler helfen bei Schäden

Für mehr Nachhaltigkeit soll das neue Reparaturgesetz der EU sorgen. Doch Verbraucherschützern und der Caritas München gehen die Regelungen nicht weit genug. In München machen pensionierte Tüftler schon seit Jahren Hausbesuche und helfen bei Schäden.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau - Der Süden am .

Reparaturen von defekten Gebrauchsgegenständen können langwierig und teuer sein. Deshalb landen viele eigentlich noch reparierbare Geräte im Müll. Ein Neukauf ist eben unkomplizierter und manchmal sogar die günstigere Alternative. Laut dem Statistischen Bundesamt produzieren die Deutschen (externer Link) pro Kopf 12,5 Kilogramm Elektroschrott im Jahr.

Kostenloser Reparaturservice der Caritas München Nord

Für alle Menschen, die sich einen Reparaturservice oder teure Ersatzteile nicht leisten können, hat die Caritas in München Nord die Mobile Werkstatt Hasenbergl ins Leben gerufen. Seit 2002 statten pensionierte Tüftler jeden Dienstag Hausbesuche ab und helfen bei tropfenden Wasserhähnen, kaputten Türen oder gebrochenen Schrankschubladen.

Aus Sicherheitsgründen darf die Mobile Werkstatt keine elektronischen Geräte reparieren, erklärt Christine Kalke von der Caritas München Nord. Die meisten ihrer Reparatureinsätze meistern die ehrenamtlichen Handwerker auch ohne spezielle Ersatzteile, berichten die Männer.

Lücken in der Umsetzung laut Verbraucherzentrale

Die EU hat sich im Kampf gegen den Klimawandel im Februar dieses Jahres auf das sogenannte "Recht auf Reparatur" geeinigt. Das soll Verbrauchern den Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturbetrieben und Anleitungen erleichtern. Hersteller werden dazu verpflichtet, ihre Produkte "reparierbar" zu gestalten und Reparaturen nicht durch Hürden in Hard- und Software zu erschweren. Das "Recht auf Reparatur" soll vorerst nur für Smartphones, Tablets und sogenannte "weiße Waren" wie beispielsweise Kühlschränke, Waschmaschinen und Staubsauger gelten. Möbelstücke, Kopfhörer oder auch Textilien wie beispielsweise Matratzen sind von dem Recht ausgenommen.

Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert diese Begrenzung. Simone Bueb, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Bayern, fordert eine Erweiterung, die auch Möbelstücke berücksichtigt. Auch Christine Kalke würde es begrüßen, wenn Möbelstücke im "Recht auf Reparatur" inbegriffen wären. Laut ihr sollten alle Gebrauchsgegenstände vernünftig zu reparieren sein. Die für eine Reparatur benötigten Ersatzteile sollen mithilfe des neuen Rechts länger verfügbar sein und zu angemessenen Preisen angeboten werden. Simone Bueb hingegen fürchtet, dass die Preise für Ersatzteile immer noch zu hoch sind und der finanzielle Anreiz für eine Reparatur nach Ablauf der Garantie fehlt.

Lösungsansätze nach österreichischem Vorbild

In Österreich gibt es bereits ein Bonussystem, das Verbraucher, die sich für eine Reparatur entscheiden, finanziell unterstützt. Das wäre laut Simone Bueb eine Möglichkeit, das "Recht auf Reparatur" zu ergänzen und für Verbraucher attraktiver zu gestalten. Außerdem schlägt die Verbraucherzentrale München einen Index vor, der angibt, ob Produkte gut reparierbar sind. Eine solche Liste soll den Verbrauchern ihre Kaufentscheidung erleichtern.

EU-Rat und Parlament müssen noch zustimmen

Bis das "Recht auf Reparatur" von EU-Rat und Parlament bewilligt ist und endgültig in Kraft treten kann, werden noch einige Wochen vergehen. Ob das Recht noch um weitere Produktgruppen erweitert wird, bleibt derzeit offen.

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