Europäische Verbraucher sollen bestimmte defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können.
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Europäische Verbraucher sollen bestimmte defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können.

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EU-Einigung: Recht auf Reparatur soll kommen

Europäische Verbraucher sollen bestimmte defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können. Europaparlament und EU-Staaten einigten sich darauf, dass Hersteller Kühlschränke, Staubsauger und Handys künftig auf Wunsch reparieren müssen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Auf EU-Ebene soll ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Freitag darauf, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch auch nach Ablauf der Garantiezeit reparieren müssen, wie die belgische Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer des Europaparlaments, René Repasi (SPD), mitteilten.  

Vor allem "weiße Ware" muss geflickt werden

Mit der Regelung, durch die unabhängige Werkstätten auch Zugriff auf nötige Ersatzteile und Reparaturanleitungen der Hersteller erhalten sollen, werde erstmals einen Rechtsanspruch auf Reparatur bei sogenannter weißer Ware - darunter fallen vor allem Haushaltsgeräte - und bei typischen Alltagsprodukten wie Smartphones eingeführt, sagte Repasi.

Künftig werde es damit einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen, so der Verhandlungsführer. "Wir können es uns nicht mehr leisten, in einer Wegwerfgesellschaft zu leben", erklärte er. 35 Millionen Tonnen Müll produzierten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr, weil Produkte nicht repariert und durch Neuware ersetzt würden.

Viele Produkte bleiben ausgenommen

Die neuen Vorgaben gelten aber nicht für alle Produkte. So sind den Angaben zufolge manche Waren wie Kopfhörer und Möbel ausgenommen. Letzte Details dazu wird möglicherweise erst der genaue Rechtstext enthalten, der in der Regel einige Wochen nach Einigung der Unterhändler veröffentlicht wird. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Kompromiss noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das aber reine Formsache. 

Grüne sehen Durchbruch für Verbraucherschutz

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini, bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Durchbruch für den Verbraucherschutz. "Reparatur wird einfacher und erschwinglicher, indem der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Repair-Shops um die Ecke und Tüftlerinnen in ihren Garagen garantiert wird", sagte die Grünen-Politikerin.

Erfolg des Europaparlaments

Grundlage der jetzigen Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte. Das EU-Parlament trat aber bereits seit mehr als zehn Jahren für ein Recht auf Reparatur ein. Im April 2022 erhöhte das Parlament den Druck und stimmte mit großer Mehrheit dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.

Regelung soll Ressourcen und Emissionen sparen

Neben den Verbrauchern sollen die neuen Regeln auch dem Umweltschutz dienen. Die Kommission argumentierte bei der Vorstellung des Vorhabens, weniger weggeworfene Produkte würden sowohl weniger Abfall als auch weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Somit entstünden auch weniger Treibhausgasemissionen. Auf Grundlage ihres Vorschlags schätzte die Kommission, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen sowie 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und 3 Millionen Tonnen Abfall weniger anfallen.

Mit Informationen von dpa

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